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Last edited on 2011-09-14 17:56:41 by AnnegretMordhorst
Additions:
== Die problematische Maßnahme ist von der Schutzrichtung des Grundrechts erfasst, d. h. der Eingriff stammt von einem grundrechtsgebundenen Rechtssubjekt. Art. 12 Abs.1 GG ist ein Abwehrgrundrecht gegen den Staat. ==
Deletions:
== Die problematische Maßnahme ist von der Schutzrichtung des Grundrechts erfasst, d. h. der Eingriff stammt von einem grundrechtsgebundenen Rechtssubjekt. Art. 12 abs.1 GG ist ein Abwehrgrundrecht gegen den Staat. ==


Revision [11871]

Edited on 2011-09-14 17:56:27 by AnnegretMordhorst
Additions:
== Die problematische Maßnahme ist von der Schutzrichtung des Grundrechts erfasst, d. h. der Eingriff stammt von einem grundrechtsgebundenen Rechtssubjekt. Art. 12 abs.1 GG ist ein Abwehrgrundrecht gegen den Staat. ==
Deletions:
== die problematische Maßnahme ist von der Schutzrichtung des Grundrechts erfasst, d. h. der Eingriff stammt von einem grundrechtsgebundenen Rechtssubjekt ==


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