== die eingesetzte Arbeit - gem. § 1835 III BGB analog zu vergüten, sofern die vorgenommene Geschäftsführung eine Tätigkeit ist, die zum Geschäft oder Betrieb des Geschäftsführenden gehört ==
Deletions:
== die eingesetzte Arbeit - gem. § 1835 III BGB analog zu vergüten ==