Revision history for Baumelement2897
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Neben den Fällen, in denen die Anfechtungsfrist verstrichen ist, ist die Anfechtung auch dann ausgeschlossen, wenn:
- eine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäftes vorliegt, {{du przepis="§ 144 BGB"}},
- dies in Sonderregeln so vorgesehen ist (Beispiel: , z. B. im Familienrecht, §§ 1313 ff. BGB),
- dies sonst im Gesetz vorgesehen wurde.