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Ausgleich für Gemeinwohlverpflichtungen

Ausgleich der Kosten von Aufgaben in der Daseinsvorsorge, die durch ein Unternehmen im staatlichen Auftrag wahrgenommen werden

Die Beihilferegelungen sind zum Teil dann mangels einer Begünstigung nicht einschlägig, wenn es sich bei einer Vorteilsgewährung durch den Staat lediglich um einen Ausgleich für Kosten der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben im Auftrag des Staates handelt. In diesen Fällen sind die Kriterien der Altmark-Trans-Entscheidung zu beachten, die im Einzelnen hier beschrieben wurden.
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