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Regelung materiellen Rechts

Voraussetzungen der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes bei Regelung materiellrechtlicher Fragen

Die Gesetzgebungskompetenzen sind anders zu betrachten bei gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf materielles Recht und anders bei Regelung des Verwaltungsverfahrens.

Bei der Regelung der materiellen Fragen sind Art. 70 ff. GG maßgeblich.
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