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Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Gesetzes (in der Regel seiner Verfassungsmäßigkeit) stellt sich insbesondere dann, wenn sie als solche gestellt wird oder wenn es auf die Wirksamkeit der gesetzlichen Bestimmung wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit mit der Verfassung ankommt. Dies ist entweder vor dem Verfassungsgericht denkbar oder bei Überprüfung des Verwaltungshandelns, wenn nicht nur die Ableitung der konkreten Verwaltungsmaßnahme aus den Gesetzen problematisch ist, sondern auch die Richtigkeit der Grundlage des Verwaltungshandelns - also des Gesetzes.

Kommt es auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Gesetzes an, so sind kumulativ
- zum einen die formellen (Zustandekommen),
- zum anderen die materiellen Voraussetzungen (Inhaltskontrolle) der Rechtmäßigkeit zu prüfen.
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//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


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