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Bebauungsplan


A. Begriff und Aufgabe

Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan als satzung beschlossen. Dies betrifft jedoch lediglich die Form des Bebauungsplans, nicht dessen Inhalt. Weßhalb sich im Folgenden die Frage stellt, ob der Bebauungsplan generell-abstrakter oder konkret-individueller Natur ist. Die Beantwortung dieser Frage ist bedeutsam für die Zuordnung, ob der Bebauungsplasn eine Rehtsnorm oder eine Anhäufung von Verwaltungsakten bildet. Innerhalb der Rechtsprechung hat das BVerwG diese Frage wie folgt beantwortet, "

B. Inhalt

C. Rolle der BauNVO

D. Abgrenzung zum Flächennutzungsplan


Die einzelenen Unterschiede können der folgenden Tabelle entnommen werden:

MerkmalBebauungsplanFlächennutzungsplan
Rechtsgrundlage............
rechtliche Wirkung.........
Umfang.....................


CategoryBaurecht
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