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Schockschaden ersatzfähig?


Sachverhalt


Der Ehemann der A wird durch den PKW des B tödlich verletzt. A erleidet, durch die Benachrichtigung vom Unfalltod ihres Ehemannes, einen schweren seelischen Schock. Dies hat zur Folge, dass A ihrer beruflichen Tätigkeit als Haushaltshilfe nicht mehr nachgehen kann. Hat A einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber B?

Rechtsnormen


§ 823 Abs. 1 BGB
§ 846 BGB
§ 254 BGB
§ 242 BGB

Lösungsskizze


A könnte einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB gegenüber B haben.

A. Anspruchserwerb
1.










Links
Paul Kuhn, SVR 2012, 288-290 (Aufsatz)

NJW 1971, 1883

BGH 6. Zivilsenat, Entscheidung vom 20.03.2012, Aktenzeichen VI ZR 114/11

Dirk Dahm, Kompass/BBG 2009, Nr. 1/2, 20-21 (Aufsatz)

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