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Arbeitsrecht


Allgemeine Informationen

Literaturhinweise
Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen mit weiterführenden Hinweisen werden zu Beginn der Veranstaltung angeboten.

  • Däubler: Arbeitsrecht – Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium
  • Küfner-Schmitt: Arbeitsrecht
  • Schade: Arbeitsrecht
  • Senne: Arbeitsrecht - das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
  • Steckler / Bachert / Strauß: Kompendium Arbeitsrecht und Sozialversicherung
  • Übersichten, Beispielsfälle, ausformulierte Falllösungen



Ausgewählte Informationen über die Veranstaltung gemäß Modulhandbuch (Stand: 2012)

1. Modultitel: Arbeitsrecht

3. Credits: 5 CP

6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 3. Fachsemester

8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 4 LVS

11. Qualifikationsziele:
Ziel des Moduls ist es, den Studierenden eine wissenschaftlich gestützte Einführung in das deutsche Arbeitsrecht zu vermitteln und sie damit zugleich zur Bewältigung der gängigsten Probleme der betrieblichen Personalarbeit zu befähigen. Dazu werden die arbeitsrechtlichen Fragestellungen der betrieblichen Praxis anhand von Fällen theoretisch aufbereitet und sodann in Falllösungen und Fallstudien eigenständige Lösungen von den Studierenden allein oder in Gruppen erarbeitet.

Die Veranstaltung vermittelt überwiegend:
  • Fachkompetenz: 60%
  • Methodenkompetenz: 25%
  • Systemkompetenz: 10%
  • Sozialkompetenz: 5%

12. Inhalte (Auszug):
  • Einführung und Bedeutung des Arbeitsrechts
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht

15. Prüfung und Benotung des Moduls:
Bezeichnung der Modulprüfung: Arbeitsrecht
(Klausur 120 Minuten - Fallgutachten oder Referat, Hausarbeit, Präsentation) Die genaue Form wird von dem für die Veranstaltung zuständigen Lehrenden festgelegt und spätestens zum Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.


Die Vorlesung Arbeitsrecht wurde im Wintersemester 2012/2013 von Herrn Michael Schwierzeck (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gehalten.


Inhalt

Die Vorlesung Arbeitsrecht gliedert sich grob in drei Teile. Im ersten Teil erhalten die Studierenden einen einführenden Überblick über die Verortung des Arbeitsrechts im Rechts- und Gesellschaftssystem sowie über das Arbeitsrecht im Allgemeinen als ein Teil des Wirtschaftsprivatrechts. Im zweiten Teil beschäftigt sich die Veranstaltung mit dem Individualarbeitsrecht und beleuchtet hierbei die Personen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Rechte und Pflichten. Des Weiteren wird auf die Entstehung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen eingegangen. Im dritten Teilen erhalten die Studierenden einen Überblick aber das sog. kollektive Arbeitsrecht samt Einführung in das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifrecht.


Termine

Die Veranstaltung “Arbeitsrecht” wird im Sommersemester 2013 nicht angeboten. Im Wintersemester 2012/2013 fand die Vorlesung wie folgt statt:

Freitag 14.15 – 15.45 Uhr und 16.00 – 17.30 Uhr Raum D 0301

Aktuelle Hinweise:

Derzeit werden noch keine Unterlagen der hier aufgeführten Veranstaltung in der Wiki zur Verfügung gestellt.



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