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Arbeitsrecht

Durch eine strukturierte Darstellung des allgemeinen Gefüges des deutschen Arbeitsrechts soll ein fundiertes Grundwissen vermittelt werden. Die Einübung der Strukturen, insbesondere durch systematische Falllösung, soll den Zuhörern ein Werkzeug für eigenverantwortliche Behandlung der Grundfragen dieses Rechtsgebiets geschaffen werden und der Veranschaulichung der Strukturen und Voraussetzungen des Arbeitsrechts und seiner Institutionen dienen.
Wegen der künftigen beruflichen Ausrichtung soll ein besonderer Wert auf die Bedeutung des Arbeitsrechts für die unternehmerische Praxis gelegt werden. Dies bedeutet die Behandlung der Problembereiche, mit denen die Wirtschaftspraxis am häufigsten konfrontiert wird (Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrages, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, Mitbestimmungsrecht im Betrieb, Kosten der arbeitsrechtlicher Institutionen für Betrieb usw.).

Themengebiete im Arbeitsrecht


Fälle im Arbeitsrecht


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