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B.1.a. Antragsstellung


in Bearbeitung

Auf den zwei Seiten des „Antrags für studentische Assistenten/Tutoren“ müssen Sie verschiedene Angaben tätigen, die im Folgenden erläutert werden.

Seite 1 des Antrags

Antragsart:

Bitte kreuzen Sie als erstes an, ob Sie einen „Antrag für studentische Assistenten/Tutoren“ ohne Abschluss einer Hochschulausbildung oder mit Abschluss einer Hochschulausbildung stellen. Falls Sie bereits eine Hochschulausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie wählen, wonach sich Ihr Abschluss richtet - Diplom (FH) / Bachelor oder Diplom (Univ.) / Master. Anhand dieser Angabe berechnet sich Ihr Stundenlohn.


Fakultät:

Anschließend vermerken Sie bitte die Fakultät, in der Sie Ihr Tutorium geben.


Persönliche Angaben:

Hierbei tragen Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, Ihre Anschrift (Hauptwohnsitz), Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung (Institut, IBAN) ein.


Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer entspricht i.d.R. der Vorlesungszeit: Für das Wintersemester 2018/2019 gilt: 01.10.2018 – 25.01.2019.

Bitte geben Sie die Vertragsdauer dementsprechend an.

Verantwortliche/r Professor/in:

Bitte tragen Sie an dieser Stelle den Namen Ihres betreuenden Lehrenden ein.

Finanzierung aus:
Dieser Punkt wird nach Prüfung des Antrags durch die Tutorienkoordinatorin ausgefüllt ausgefüllt.

Tätigkeitsbeschreibung:
Bitte tragen Sie in dem Abschnitt „Der studentischen/wissenschaftlichen Hilfskraft obliegen folgende Tätigkeiten“ den konkreten Titel des Tutoriums ein:

Tutorium XY (z.B. Tutorium Wirtschaftsprivatrecht I).

Stunden pro Woche und Gesamtumfang der Stunden:


Hierbei muss die wöchentlich benötigte Stundenzahl (d.h. die Stundenanzahl, die Sie für Ihr Tutorium in der Woche benötigen) sowie der Gesamtumfang der Stunden (d.h. die Gesamtstundenzahl, die Sie für die Durchführung Ihres Tutoriums benötigen) eingetragen werden.

Den Gesamtumfang der Stunden berechnen Sie, indem Sie Ihre wöchentlich benötige Stundenanzahl x die Wochen der Vorlesungszeit (diese entsprechen – unter Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeit für Weihnachten/Neujahr) für das WS 18/19 : 15 Wochen.

Beispiel: Sie benötigen für Ihr Tutorium 6 Stunden pro, dann ergibt sich die folgende Rechnung:

6 Stunden pro Woche x 15 Wochen = 90 Stunden insgesamt.

Da bei den Hilfskräften an der Hochschule Schmalkalden weiterhin die Geringsfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro mögliochst nicht überschritten werden soll, ergeben sich ab dem 01.10.2018 neue Beschäftigungsobergrenzen.

Diese finden Sie hier.

Datum
Bitte tragen Sie an dieser Stelle das Antragsdatum ein.

Unterschrift (Dekan bzw. Projektleiter)
Hier wird die Unterschrift Ihres verantwortlichen Lehrenden benötigt.

Gerne bin ich Ihnen und Ihren Tutoren beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

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