Allgemeines
- Abschreibung (Abkz. AfA) kann auch Sachvermögen angewendet werden.
- Diese müssen abnutzbar sein, wie Maschinen, Autos, Möbel etc.
- Nicht abnutzbares Sachvermögen, wie Grundstücke, Wertpapiere und Beteiligungen etc. , kann nicht abgeschrieben werden.
-->Jedenfalls nicht mit diesen folgenden Methoden!
- Abschreibung ist eine Form von Aufwand!
Lineare Abschreibung
- Berechnung:
AK oder HK / Nutzungsdauer = Abschreibung
- Buchung: Bsp. Sachvermögen i.W.v. 5000€ , Nutzungsdauer 5 Jahre
AfA auf Sachvermögen 1000 an Sachvermögen 1000
-->Der Wert des Sachvermögens ist OHNE Steuer!
Geometrisch-degressive Abschreibung
- Abschreibung wird zu einen festen Prozentsatz abgewertet
- Berechnung:
Buchwert bzw. Restbuchwert x AfA-Prozentsatz
- Buchung: siehe lineare Abschreibung, nur andere Werte
Außergewöhnliche Abschreibung
- Möglich bei allen Vermögensgegenständen von Umlauf- und Anlagevermögen
- Tritt ein bei z.B. bei totaler Zerstörung, aufgrund von Wettereinfluss, technischen Defekts oder Unfällen
- Aufgrund von Insolvenz des Kundenunternehmens bei Forderungen oder Beteiligungen
- Berechnung:
-->es gibt keine genaue Rechnung, dies muss je nach Schaden beurteilt werden
-->Der Buchwert kann bis auf 1€ runtergehen, aber nie weniger!
- Buchung: siehe lineare Abschreibung