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Revision [82614]

Last edited on 2017-08-12 15:34:04 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten der Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.


Revision [82613]

Edited on 2017-08-12 15:33:16 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten der Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.
Deletions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.


Revision [82605]

Edited on 2017-08-12 15:08:19 by SebastianEuring
Additions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen zugrundeliegende Teilungsprinzip]]** ist die relevanteste Einschränkung des Alles-oder-Nichts-Prinzips.
Deletions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen zugrundeliegende Teilungsprinzip]]** ist die relevanteste Einschränkung des **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen Alles-oder-Nichts-Prinzips]]**.


Revision [82581]

Edited on 2017-08-09 23:28:09 by SebastianEuring
Additions:
Sofern der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in {{du przepis="§ 254 Abs. 1 BGB"}} und {{du przepis="§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB"}} geregelt.
Deletions:
Sofern der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.


Revision [82580]

Edited on 2017-08-09 23:27:27 by SebastianEuring
Additions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen zugrundeliegende Teilungsprinzip]]** ist die relevanteste Einschränkung des **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen Alles-oder-Nichts-Prinzips]]**.
Deletions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das zugrundeliegende Teilungsprinzip ist die relevanteste Einschränkung des Alles-oder-Nichts-Prinzips.


Revision [82472]

Edited on 2017-08-08 22:57:53 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]], welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.


Revision [82458]

Edited on 2017-08-08 22:33:23 by SebastianEuring
Additions:
===Übersicht § 254 BGB===
Deletions:
==Übersicht § 254 BGB==


Revision [82342]

Edited on 2017-08-07 17:39:28 by SebastianEuring
Additions:
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}}, die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.
Deletions:
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}} die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.


Revision [82341]

Edited on 2017-08-07 17:37:36 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]], welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]] , welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.


Revision [82340]

Edited on 2017-08-07 17:37:16 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]] , welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen Schadensrechts, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.


Revision [82338]

Edited on 2017-08-07 17:18:46 by SebastianEuring
Additions:
==Übersicht § 254 BGB==
(Quelle: **Manfred Wandt**, Gesetzliche Schulverhältnisse, 8. Auflage, München)
Deletions:
====Übersicht § 254 BGB====


Revision [82337]

Edited on 2017-08-07 17:04:34 by SebastianEuring
Additions:
Sofern der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.
Deletions:
Wenn der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.


Revision [82336]

Edited on 2017-08-07 17:03:02 by SebastianEuring
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen Schadensrechts, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Wenn der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}} die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.
Deletions:
Wenn der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt. Der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.


Revision [82334]

Edited on 2017-08-07 16:48:01 by SebastianEuring
Additions:
====Übersicht § 254 BGB====
Deletions:
======Übersicht======


Revision [82333]

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