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Kontrahierungszwang

als Auswirkung der Grenzen der Vertragsfreiheit auf Vertragsklauseln

Frage: Welche Auswirkung auf Vertragsklauseln haben Grenzen der Vertragsfreiheit?

Auch die Vertragsklauseln können bei der Gestaltung auf Grenzen der Vertragsfreiheit stoßen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber bereits seit den 70er Jahren zwischen individuell vereinbarten und den AGB-Klauseln. Im Bereich der individuellen Vereinbarungen sind neben der Notwendigkeit, eine entsprechende Klausel zu vereinbaren, viele zwingende Vorschriften zu beachten - Details sind dem Bild zu entnehmen:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/cWirksamkeitInhalt/06_BedeutungGrenzen_3.png)

Wenn eine der genannten, zwingenden Vorschriften greift, ist die hiervon betroffene Klausel unwirksam. Damit können sich die Parteien auf derartige Klauseln nicht berufen.



 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/cWirksamkeitInhalt/06_BedeutungGrenzen_4.png)

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