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Systematik des Prinzips der Vertragsfreiheit
Die Vertragsfreiheit wird wie folgt eingeteilt in:
- die Abschlussfreiheit und
- die Gestaltungsfreiheit.
Daraus ergibt sich folgendes Bild:
Die Formfreiheit nimmt eine gewisse Sonderstellung ein, wobei sie in jedem Fall auch als formelle Gestaltungsfreiheit verstanden werden kann. In vielen Rechtsordnungen wird sie als Element des Vertragsschlusses betrachtet und damit als eine "Verfahrensvorschrift" bei der Begründung eines Vertragsverhältnisses mit zugleich prozessualer Bedeutung (Beweiszweck).
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