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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 10 - Taschenuhr



V bietet dem K in einem am 1.6. abgeschickten und dem K am 3.6. durch die Post zugestellten Brief eine Taschenuhr für 250 € zum Kauf an. K teilt V am 4.6 telefonisch mit, dass er die Uhr für 150 € nehme. V geht darauf nicht ein.

Ist der Vertrag zustande gekommen?


Lösung


I. Anspruch entstanden:


1. Einigung zwischen V und K


a) Angebot

Abgabe des Angebots durch V am 1.6. durch Absenden des Briefes auf Verkauf der Uhr für 250 €.
Zugang des Angebots bei K am 3.6., § 130 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zustellung der Post

b) Annahme

Telefonische Erklärung des K, er werde die Uhr für 150 € kaufen. Gem. § 150 Abs. 2 BGB Ablehnung verbunden mit neuem Antrag. Auf diesen Antrag ist der V nicht eingegangen. Telefonische Angebote gelten als Angebote unter Anwesenden. Alsogem. § 147 Abs. 1 BGB nur sofortige Annahme möglich. Hier (-)

Keine Einigung zustande gekommen.
Kein Anspruch des K.









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