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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 19 - Taschengeld


Mit 15 Jahren benötigt Axel dringend neue Spiele für die Play-Station. Ohne das Wissen seiner Eltern kauft er bei Verkäufer V drei neue Spiele für 80 €, die er sich von seinem Taschengeld angespart hat.

Wirksamer Kaufvertrag?

Abwandlung:
Was, wenn Axel nur eine Anzahlung von 30 € leistet und den Rest in drei weiteren Monatsraten abzahlen will?


Lösung


Ausgangsfall:

A ist beschränkt geschäftsfähig.
Der Vertrag ist ohne Zustimmung der Eltern zunächst unwirksam. Die Wirksamkeit könnte sich aus § 110 BGB ergeben. Das Taschengeld wurde ihm zur freien Verfügung überlassen, ein konkreter Zweck ist nicht ersichtlich.
A hat die Leistung durch Erfüllung der Leistung gem. § 362 BGB auch bereits bewirkt.

Der Vertrag ist damit von Anfang an wirksam.

Abwandlung:

Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam, weil A die Leistung noch nicht bewirkt hat.












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