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Revision history for WIPRILoesungRestaurant


Revision [37211]

Last edited on 2014-03-13 15:28:09 by AnnegretMordhorst
Additions:
{{du przepis="§ 119 Abs. 1 BGB"}} Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. {{du przepis="§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB"}}. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
Deletions:
{{du przepis="§ 119 Abs. 1 BGB"}} Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. {{du przepis="§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB"}}. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.


Revision [37210]

Edited on 2014-03-13 15:27:12 by AnnegretMordhorst
Additions:
{{du przepis="§ 119 Abs. 1 BGB"}} Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. {{du przepis="§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB"}}. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
Deletions:
{{du przepis="§ 119 Abs. 1 BGB"}} Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. {{du przepis="§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB"}}. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.


Revision [37209]

Edited on 2014-03-13 15:26:11 by AnnegretMordhorst
Additions:
{{du przepis="§ 119 Abs. 1 BGB"}} Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. {{du przepis="§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB"}}. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
Deletions:
§119 Abs. 1 BGB Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1 1. Alt. BGB Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.


Revision [37203]

Edited on 2014-03-13 14:27:11 by AnnegretMordhorst
Additions:
§119 Abs. 1 BGB Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1 1. Alt. BGB Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
Deletions:
§119 Abs. 1 BGB Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.


Revision [37202]

Edited on 2014-03-13 14:25:28 by AnnegretMordhorst
Additions:
Nichtigkeit der Einigung von Anfang an gem. {{du przepis="§ 142 Abs. 1 BGB"}}, wenn A wirksam anfechten kann.
§119 Abs. 1 BGB Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
**II.** Anfechtungserklärung gem. {{du przepis="§ 143 Abs. 1 BGB"}}
**III.** Anfechtungsfrist gem. {{du przepis="§ 121 Abs. 1 BGB"}} unverzüglich
**IV.** Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts extunc gem. {{du przepis="§ 142 Abs. 1 BGB"}}, aber Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens gem. {{du przepis="§ 122 Abs. 1 BGB"}}.
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CategoryWIPR1Faelle
Deletions:
Nichtigkeit der Einigung von Anfang an gem. § 142 I, wenn A wirksam anfechten kann.
§119 I Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 I, 1. Alt. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
**II.** Anfechtungserklärung gem. § 143 I
**III.** Anfechtungsfrist gem. § 121 I unverzüglich
**IV.** Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts extunc gem. § 142 I, aber Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens gem. § 122 I.


Revision [37131]

Edited on 2014-03-10 08:32:35 by Jorina Lossau
Additions:
||__====Lösung====__
Nichtigkeit der Einigung von Anfang an gem. § 142 I, wenn A wirksam anfechten kann.
**I.** Anfechtungsgrund:
§119 I Erklärung weicht unbewusst von dem ab, was er mit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe zum Ausdruck bringen wollte, da er sich über die Bedeutung des Ausdrucks „Gros“ irrte. Er wusste also, was er erklärte, jedoch nicht was die Erklärung bedeutete. Somit Inhaltsirrtum gem. § 119 I, 1. Alt. Bei Kenntnis der Sachlage hätte er die Erklärung nicht abgegeben.
**II.** Anfechtungserklärung gem. § 143 I
**III.** Anfechtungsfrist gem. § 121 I unverzüglich
**IV.** Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts extunc gem. § 142 I, aber Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens gem. § 122 I.
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Deletions:
**>>[[WIPRILoesungRestaurant Zur Lösung]]>>**


Revision [37130]

The oldest known version of this page was created on 2014-03-10 08:20:44 by Jorina Lossau
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