Revision history for WIPRILoesungMaurerlehre
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CategoryWIPR1Faelle
CategoryWIPR1Faelle
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Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dieses ist unwirksam, da dem A die erforderliche Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter fehlt. Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, {{du przepis="§ 111 BGB"}}. Eine Ausnahme kann hier vorliegen, wenn der Arbeitgeber des A mit der Kündigung einverstanden ist. Dann greifen wie üblich die §§ 108 ff.
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Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dieses ist unwirksam, da dem A die erforderliche Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter fehlt. Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, {{du przepis="§ 111 BGB"}}. Eine Ausnahme kann hier vorliegen, wenn der Arbeitgeber des A mit der Kündigung einverstanden ist. Dann greifen wie üblich die §§ 108 ff.
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