Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 42 - Fahrrad
V bittet X für ihn sein Fahrrad zu verkaufen. X findet bald einen Käufer und veräußert das Rad im Namen des V für 1000 €. a) Ist V zur Übereignung des Rades verpflichtet, wenn er den X ausdrücklich aufgefordert hatte, möglichst einen Preis von wenigstens 1500 € zu erzielen? b) Wie ist die Rechtslage, wenn V zu X gesagt hat, er dürfe das Rad keinesfalls unter 1500 € verkaufen? |
LösungVariante a): Anspruch des Käufers gegen V auf Übereignung des Rades aus § 433 Abs. 1 BGB? →fraglich ist, ob V hier wirksam durch X vertreten wurde und dadurch ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde Voraussetzungen: 1. eigene WE des Vertreters (+) 2. in fremden Namen (+) 3. Vertretungsmacht →fraglich - Vollmacht = Innenvollmacht, da die Bevollmächtigung gegenüber X erklärt § 167 Abs. 1 1.Var. BGB. - fraglich, ob Veräußerung für 1000 € vom Umfang der erteilten Vollmacht erfasst →Beachtung des Grundverhältnisses (Auftrag § 662 BGB) bei der Beurteilung des Umfangs der Innenvollmacht (V hatte X aufgefordert) - Begrenzung der Vollmacht durch Vorgabe „möglichst…1500 €“? →V wollte wenn möglich einen Kaufpreis von 1500 €, wenn dies nicht möglich ist, scheint er auch mit einem geringeren Kaufpreis zufrieden zu sein →nach außen: keine Begrenzung ersichtlich Zwischenergebnis: Vertretungsmacht (+), Erklärung des X für und gegen den V gelten (Zurechnung gemäß § 164 BGB) Ergebnis: Somit ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen und V ist zur Übereignung des Rades verpflichtet. (Er hat jedoch ggf. gegen X einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB, da X durch den zu niedrigen Kaufpreis seine Pflicht aus dem Auftragsverhältnis verletzt haben könnte.) Variante b): wie oben: Beachtung des Grundverhältnisses zur Beurteilung notwendig, aber hier: -ausdrücklich von V angewiesen nicht unter 1500 € zu verkaufen →Beschränkung der Vollmacht auf einen bestimmten Rahmen -Verkauf für 1000 € durch X nicht von Vollmacht gedeckt => X handelt beim Verkauf des Rades als Vertreter ohne Vollmacht, somit wird V durch dieses Geschäft weder berechtigt noch verpflichtet Ergebnis: V muss das Rad nicht übereignen. |
CategoryWIPR1Faelle