Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 32 - Bestellung
F will seinen 20. Geburtstag ganz groß feiern und hat schon viele Freunde eingeladen. Er möchte beim Getränkehändler 10 Kisten Bier bestellen. Dann verschreibt er sich aber, so dass bei G eine Bestellung von 100 Kisten Bier eingeht. Müssen F und seine Freunde das Bier trinken oder kann der F anfechten? |
LösungF hat sich bei Abgabe der Bestellung verschrieben. Er wollte die Erklärung mit anderem Inhalt abgeben und kann deshalb die Bestellung wegen Erklärungsirrtums anfechten gemäß § 119 Abs. 1 BGB. Der Vertrag ist dann gem. § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. |
CategoryWIPR1Faelle