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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 32 - Bestellung


F will seinen 20. Geburtstag ganz groß feiern und hat schon viele Freunde eingeladen. Er möchte beim Getränkehändler 10 Kisten Bier bestellen. Dann verschreibt er sich aber, so dass bei G eine Bestellung von 100 Kisten Bier eingeht.

Müssen F und seine Freunde das Bier trinken oder kann der F anfechten?


Lösung


F hat sich bei Abgabe der Bestellung verschrieben. Er wollte die Erklärung mit anderem Inhalt abgeben und kann deshalb die Bestellung wegen Erklärungsirrtums anfechten gemäß § 119 Abs. 1 BGB. Der Vertrag ist dann gem. § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.










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