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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Gegenstand der Einigung
B. Abgrenzung zu anderen Ve...
C. Die Vergütung
D. Die Abnahmepflicht des B...
E. Dingliche Sicherung des ...
F. Gefahrtragung
G. Mängelgewährleistung im ...
1. Nacherfüllungsanspruch
2. Selbstvornahmerecht
3. Rücktritt oder Minderung
4. Schadens- oder Aufwendun...
5. Gewährleistungsausschluss
6. Verjährung
H. Kündigung
B. Abgrenzung zu anderen Ve...
C. Die Vergütung
D. Die Abnahmepflicht des B...
E. Dingliche Sicherung des ...
F. Gefahrtragung
G. Mängelgewährleistung im ...
1. Nacherfüllungsanspruch
2. Selbstvornahmerecht
3. Rücktritt oder Minderung
4. Schadens- oder Aufwendun...
5. Gewährleistungsausschluss
6. Verjährung
H. Kündigung
Wirtschaftsprivatrecht II
Inhalt der Verträge
Teil 6: Werkvertrag
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A. Gegenstand der Einigung
§ 631 BGB |
Die Einigung i.S.d. § 631 BGB beinhaltet die Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes und die Verpflichtung des Bestellers zur Errichtung der vereinbarten Vergütung. Gegenstand des Werkvertrages kann jeder Erfolg sein, so beispielsweise Herstellung einer unbeweglichen Sache, geistige Tätigkeiten, Reparaturarbeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen oder unkörperliche Arbeitserfolge wie Theatervorstellungen oder Informationsbeschaffungen. |
B. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen
C. Die Vergütung
D. Die Abnahmepflicht des Bestellers
E. Dingliche Sicherung des Vergütungsanspruches
F. Gefahrtragung
G. Mängelgewährleistung im Werkvertragsrecht
1. Nacherfüllungsanspruch
2. Selbstvornahmerecht
3. Rücktritt oder Minderung
4. Schadens- oder Aufwendungsersatz
5. Gewährleistungsausschluss
6. Verjährung
H. Kündigung