ich war hier: WIPRIIWerkvertrag

Version [38520]

Dies ist eine alte Version von WIPRIIWerkvertrag erstellt von Jorina Lossau am 2014-05-09 08:49:42.

 

Wirtschaftsprivatrecht II

Inhalt der Verträge

Teil 6: Werkvertrag
Attachments
File Last modified Size
WIPRIIFall66.jpg 2023-10-06 18:38 68Kb
WIPRIIFall67.jpg 2023-10-06 18:38 57Kb
WIPRIIFall68.jpg 2023-10-06 18:38 71Kb
WIPRIIFall69.jpg 2023-10-06 18:38 85Kb
WIPRIIFall70.jpg 2023-10-06 18:38 98Kb
WIPRIIWerkvertrag.jpg 2023-10-06 18:38 80Kb

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/WIPRIIWerkvertrag/WIPRIIWerkvertrag.jpg)

A. Gegenstand der Einigung

§ 631 BGB
Die Einigung i.S.d. § 631 BGB beinhaltet die Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes und die Verpflichtung des Bestellers zur Errichtung der vereinbarten Vergütung. Gegenstand des Werkvertrages kann jeder Erfolg sein, so beispielsweise Herstellung einer unbeweglichen Sache, geistige Tätigkeiten, Reparaturarbeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen oder unkörperliche Arbeitserfolge wie Theatervorstellungen oder Informationsbeschaffungen.

B. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen
C. Die Vergütung
D. Die Abnahmepflicht des Bestellers
E. Dingliche Sicherung des Vergütungsanspruches
F. Gefahrtragung
G. Mängelgewährleistung im Werkvertragsrecht
1. Nacherfüllungsanspruch
2. Selbstvornahmerecht
3. Rücktritt oder Minderung
4. Schadens- oder Aufwendungsersatz
5. Gewährleistungsausschluss
6. Verjährung
H. Kündigung
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki