Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 13 - Mietvertrag Mündlich
M schließt mit V mündlich einen Mietvertrag über eine Wohnung vom 1. 9. 04 bis 31.8. 06. Ist der Vertrag wirksam? |
LösungVerstoß gegen Formerfordernis des § 550 BGB führt entgegen § 125 BGB nicht zur Nichtigkeit, sondern hat gem. § 550 S. 1 zur Folge dass der gültige Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt und frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfristen des § 573c BGB gekündigt werden kann. |
CategoryWIPR2Faelle