Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 2 - BMW
Autohändler V und Rechtsanwalt R schließen einen Kaufvertrag über einen neuen 5er BMW ab. R will den Wagen überwiegend für Mandantenbesuche nutzen. Auf dem Lieferschein sind die AGB des V abgedruckt. Diese enthalten unter anderem eine Klausel, wonach bei Herstellungsfehlern Ansprüche nur gegen den Hersteller BMW selber und nicht gegen V zu richten sind. Nachdem R den Wagen eine Woche gefahren hat, fällt aufgrund eines Fabrikationsfehlers die gesamte Elektronik aus. R verlangt von V Nacherfüllung, dieser beruft sich auf die AGB. R, der Strafverteidiger ist und von Zivilrecht keine Ahnung hat, wendet sich an einen Kollegen. Was wird dieser ihm raten? Abwandlung: Wie ist zu entscheiden, wenn die AGB mit gut leserlichem Hinweis auf dem Angebot des V standen? |