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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 19 - Mähdrescher



M vertreibt landwirtschaftliche Großmaschinen. Er mietet von V eine Lagerhalle an. Als seine Geschäfte nicht mehr so gut laufen, ist er nicht mehr in der Lage seine Miete zu zahlen. Seine Bank verlangt von ihm Sicherheiten, und so übereignet M der Bank 3 Mähdrescher, die er selbst unter Eigentumsvorbehalt gekauft hat. Als der Vorbehaltsverkäufer Zahlung verlangt, zahlt die Bank den restlichen Kaufpreis und schickt einen Mitarbeiter bei M vorbei, um die Mähdrescher abzuholen.

Kann V gegen das Abholen der Maschinen vorgehen?














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