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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 47 - Kamera



Der Prominente E wird auf einer Gala ohne seine Zustimmung durch den Papparazi P fotografiert. Über diese Unannehmlichkeit ist E sehr verärgert und beschließt kurzerhand mit seinem Regenschirm, den er nur für solche Fälle bei sich führt, dem P Manieren beizubringen. Getroffen von einem heftigen Schlag, fällt P zu Boden. Dabei entgleitet ihm seine neue Multi-Reflex-Kamera im Wert von 1250,- €, was E allerdings nicht vorhersehen konnte, und wird irreparabel zerstört. Außerdem erleidet P eine Gehirnerschütterung, für deren Behandlung er 450,- € aufbringen muss. Bei der Untersuchung im Krankenhaus wird durch den behandelnden Arzt bei P zudem eine Zuckerkrankheit festgestellt, die zukünftig zu einer solch erheblichen Einschränkung des P führen wird, dass dieser gehindert sein wird, seinen Beruf weiter auszuüben und enorme Kosten für Medikamente zu erwarten hat.

Welche Ansprüche kann P hier gegen E geltend machen?













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