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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 13 - Einbruch


Der Antiquitätenhändler A hatte mit seinem Lieferanten L vereinbart, dass A nur die tatsächlich verkauften Stücke bezahlen soll. Die binnen eines Jahres unverkauften Antiquitäten sollte A bei L zurückgeben dürfen. Bei einem Einbruch wurden zahlreiche wertvolle Antiquitäten entwendet.

Kann L von A Zahlung für die entwendeten Antiquitäten verlangen?




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