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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 30 - Doktortitel


A, der es beruflich nicht weit gebracht hat und auch sonst nicht viel Anerkennung bekommt, zahlt B einen Betrag i. H. v. 25.000 €, damit dieser ihm, über Hintermänner, einen Ehrendoktortitel „verschaffe“, den er (A) auch in Deutschland in legaler Weise führen dürfe. B hat das Geld verabredungsgemäß an einen Hintermann weitergeleitet, doch dieser verschwand mit dem Geld, ohne den entsprechenden Titel zu besorgen. Daraufhin klagte A gegen B auf Rückzahlung des Geldes.




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