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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 9 - Computerfax



Der türkische Rohstofflieferant R bot über sein Hamburger Zweiggeschäft dem deutschen Zwischenhändler Z am 10.06.2011 „freibleibend“ per E-Mail 5 t Silber zum Preis von 150.000 € an. Daraufhin rief der im Vertrieb von Z tätige Mitarbeiter V ohne
Absprache mit seinem Abteilungsleiter A den von ihmständig betreuten Medizinproduktehersteller M an und bot diesem die Silberlieferung zu einem Preis von 175.000 € an. Auf die Bitte des M nach einer Überlegungsfrist sagte V eine Bindung an die Offerte bis zum 23.06.2011 zu.

Am 21.06.2011 sendete M ein Computerfax an den E-Mail-Account des V, wobei er aber versehentlich eine .de-Adresse anstelle der richtigen .com-Adresse angab. Die Fehlermeldung seines E-Mail-Systems bemerkte M erstam 23.06.2011 gegen 17.30 Uhr. Unmittelbar daraufhin sendete er das ursprüngliche Computerfax nochmals, jetzt an die zutreffende E-Mail-Adresse. Aufgrund eines Systemfehlers – diesmal bei Z – wird das Computerfax erst am frühen Morgen des 24.06.2011 im Account des V abgelegt.

V, der vom 23.06.-26.06.2011 Urlaub hatte, las die E-Mail am 27.06.2011 und bestellte daraufhin bei R das Silber. R teilte ihm mit, dass angesichts rasant steigender Preise eine Lieferung nur noch für einen der Marktsituation entsprechenden Preis von 180.000
€ möglich sei. V meldet sich am 10.07.2011 bei M und teilt diesem mit, dass er das Computerfax erst am 27.06.2011 gesehen habe und daher erst in der Folge das Silber bestellen konnte und dass angesichts des Zeitablaufs inzwischen ein Verkauf nur zu
einem Preis von 200.000 € möglich sei. M ist hiermit nicht einverstanden.

a) Ist zwischen R und Z ein Kaufvertrag zustande gekommen?
b) Kann M die Lieferung des Silbers zum Preis von Zverlangen?











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