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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 38 - Autohaus



Angeregt durch den plötzlich eintretenden Sommer kauft A sich Anfang Juni für 26.000 € ein neues Cabrio mit Dieselmotor bei dem Fachhändler B. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen fragt A den B, ob sich für ihn als Pendler, der pro Monat etwa 3.000 km fährt, eher ein Benziner oder ein Diesel-Modell lohnt. In gutem Glauben antwortet B, dass bei der derzeitigen Benzinpreissituation ein Diesel-Modell wirtschaftlicher sei. Nach zwei Monaten stellt der A aber durch umfangreiche Berechnungen fest, dass tatsächlich das 3.500 € günstigere Benziner-Modell für seine Bedürfnisse besser gewesen wäre und ihm einen jährlichen Vorteil von 1.000 € gebracht hätte. A will sich deswegen von dem Vertrag mit B lösen und schreibt ihm unmittelbar nach dieser Erkenntnis einen Brief, in dem steht: „Nach ausführlicher Berechnung habe ich festgestellt, dass Ihre Information, dass ein Diesel-Modell für mich finanziell vorteilhafter sei, nicht der Wahrheit entspricht. Ich möchte deswegen das Auto wieder zurückgeben.“ A gibt diesen Brief seinem sechsjährigem Sohn S, der ihn im Autohaus des B abgeben soll. S begibt sich auf den Weg dorthin, hält sich aber zunächst längere Zeit auf einem Spielplatz auf. Daher kommt S erst drei Stunden, nachdem A ihm den Brief übergeben hat, beim Autohaus von B an. Hier trifft er, weil die Öffnungszeiten inzwischen vorbei sind, nur noch den Gärtner G an, der zum abendlichen Blumengießen noch auf dem Gelände ist. S gibt dem Gärtner den Brief, der ihn in seine Arbeitsjacke steckt, und dort zunächst vergisst. Erst zwei Tage später gibt G den Brief an B weiter.

A fragt sich, ob er von B den Kaufpreis zurückverlangen kann.









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