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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 4 - Autofahrt



Die Studentinnen A und S wohnen in einem Studentenwohnheim, das einige Kilometer von der Uni entfernt liegt. A hat ein Auto und bildet mit S eine Fahrgemeinschaft. Gegen eine Unkostenbeteiligung von 20 € im Monat darf S jeden Morgen mit ihr in die Uni fahren und abends wieder zurück. An einem Donnerstagmorgen kommt die A bei der Fahrt in die Uni infolge leichter Fahrlässigkeit mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab. Durch den Aufprall auf den sich öffnenden Airbag wird die Brille der S zerstört.

Hat S wegen der Brille Schadensersatzansprüche gegen A ?




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