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Revision history for WIPR3Fallsammlung


Revision [2108]

Last edited on 2009-09-15 15:50:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
- [[FallGrundstueckUndZweiErben Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks]],


Revision [2105]

Edited on 2009-09-15 15:06:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
- [[FallBonifatius Schenkung auch für Erben verbindlich]],
Deletions:
((1)) Bonifatius-Fall
//RGZ 83, 223; Otte, Jura 1993, 643; Martinek/Röhrborn Jus 1994, 473 ff., 564 ff.;//
oder die abgewandelte Variante bei AS Sachenrecht I - Fall 3, S. 21;


Revision [2103]

Edited on 2009-09-15 15:00:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Eigentumsübertragung, inkl. Erwerb vom Nichtberechtigten
- [[FallErwerbsketteOhneBerechtigung Sicherungsübereignung trotz Eigentumsvorbehalt]],
Deletions:
((1)) Eigentumsübertragung
-
((1)) Gutgläubiger Eigentumserwerb
BGHZ 50, 45
Der mittelständische Unternehmer U kauft beim Händler H einen Multifunktionsfarbdrucker für 20.000 EUR. Er bezahlt den Drucker nur zur Hälfte und vereinbart mit U Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Für den Fall einer Insolvenz sieht eine Klausel in den wirksam vereinbarten AGB-s des H vor, dass ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.


Revision [2093]

Edited on 2009-09-15 11:13:16 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Eigentumsübertragung
- [[FallAbgekuerzteLieferung Lieferung an den Käufer des Käufers]],
-
Deletions:
((1)) Lieferung an den Käufer des Käufers
//BGH NJW 1973, 141; 1982 2371/2372; 1986, 1166; 1999, 425; - Sachverhalt noch ermitteln//
V schließt mit K einen Kaufvertrag über einen Spezialdrucker. K als Händler veräußert den Drucker sogleich an den Betreiber einer Großdruckerei D weiter. Anschließend bittet K den V, die Maschine direkt an D zu liefern. Nachdem die Lieferung erfolgt ist, wird D insolvent. V, der den Kaufpreis für das gelieferte Gerät noch nicht erhalten hat, verlangt Herausgabe des Druckers nach {{du przepis="§ 985 BGB"}} unter Berufung darauf, dass weder zwischen ihm und K noch zwischen K und D eine Besitzübergabe stattgefunden hat, so dass eine Eigentumsübertragung nach § 929 S. 1 BGB nicht denkbar ist.
**Hat V Recht?**
(vgl. AS Sachnrecht 1 S. 17 ff.)


Revision [1916]

The oldest known version of this page was created on 2009-09-01 17:31:28 by WojciechLisiewicz
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