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Wirtschaftsprivatrecht III
Recht der Kreditsicherheiten
Hier: Teil 2 - dingliche SicherungsinstrumenteKontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.
Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/?root=5 verfügbar
Literaturempfehlungen
- (folgt)
Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch
6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 3. Fachsemester
8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS/Woche (im WS 2009/2010 = 30 LVS) für jeweils den schuldrechtlichen und dinglichen Teil
11. Qualifikationsziele: Kreditsicherungsrecht
Im Sachenrecht sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, anhand der grundlegenden
Instrumente von Übereignung beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie der Forderungsabtretung
unterschiedliche Arten der Absicherung von Waren- oder Geldkrediten zu kennen und anzuwenden. Die
Charakteristika der Übereignungen über die Grundformen hinaus einschließlich des gutgläubigen und
gesetzlichen Erwerbs unter Einbezug des Handelsrechts sowie des Anwartschaftsrechts sollen vertraut
sein und sich für die Wirtschaftspraxis in ihrer kombinatorischen Vielfalt anwenden lassen.
Für die personalen Sicherheiten werden Bürgschaft, Schuldbeitritt sowie Schuldübernahme und die
Vielfalt der Sicherungsvereinbarungen als Grundlage der Kreditsicherung bis hin zu den
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckungen und deren Durchführung am Beispiel der Realisierung
einer Grundschuld besprochen.
(...)
12. Inhalte: Recht der Kreditsicherheiten
- allgemeine Grundsätze des Sachenrechts,
- Besitz und Eigentum,
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen sowie gesetzlicher Eigentumserwerb in der Wirtschaftspraxis,
- Ausgleich des eintretenden Rechtsverlustes,
- Übersicht zur Palette der Absicherungsmöglichkeiten personaler und dinglicher Art (Kreditsicherheiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen)
- Ausblick auf Besonderheiten grenzüberschreitender Sicherungsgeschäfte
- Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie Grundzüge des Grundbuchrechts und der Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen.
15. Prüfung und Benotung des Moduls: Voraussichtliche Prüfungsform - Klausur (Fallgutachten) 60 Minuten und (optional) Referat mit Präsentation zu vorgegebenen, aber ausgesuchten Themen.
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.
Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/?root=5 verfügbar
Literaturempfehlungen
- (folgt)
Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch
6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 3. Fachsemester
8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS/Woche (im WS 2009/2010 = 30 LVS) für jeweils den schuldrechtlichen und dinglichen Teil
11. Qualifikationsziele: Kreditsicherungsrecht
Im Sachenrecht sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, anhand der grundlegenden
Instrumente von Übereignung beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie der Forderungsabtretung
unterschiedliche Arten der Absicherung von Waren- oder Geldkrediten zu kennen und anzuwenden. Die
Charakteristika der Übereignungen über die Grundformen hinaus einschließlich des gutgläubigen und
gesetzlichen Erwerbs unter Einbezug des Handelsrechts sowie des Anwartschaftsrechts sollen vertraut
sein und sich für die Wirtschaftspraxis in ihrer kombinatorischen Vielfalt anwenden lassen.
Für die personalen Sicherheiten werden Bürgschaft, Schuldbeitritt sowie Schuldübernahme und die
Vielfalt der Sicherungsvereinbarungen als Grundlage der Kreditsicherung bis hin zu den
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckungen und deren Durchführung am Beispiel der Realisierung
einer Grundschuld besprochen.
(...)
12. Inhalte: Recht der Kreditsicherheiten
- allgemeine Grundsätze des Sachenrechts,
- Besitz und Eigentum,
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen sowie gesetzlicher Eigentumserwerb in der Wirtschaftspraxis,
- Ausgleich des eintretenden Rechtsverlustes,
- Übersicht zur Palette der Absicherungsmöglichkeiten personaler und dinglicher Art (Kreditsicherheiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen)
- Ausblick auf Besonderheiten grenzüberschreitender Sicherungsgeschäfte
- Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie Grundzüge des Grundbuchrechts und der Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen.
15. Prüfung und Benotung des Moduls: Voraussichtliche Prüfungsform - Klausur (Fallgutachten) 60 Minuten und (optional) Referat mit Präsentation zu vorgegebenen, aber ausgesuchten Themen.