ich war hier: DeltaD » VollzugdesUnionsrechts

Version [11219]

Dies ist eine alte Version von VollzugdesUnionsrechts erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-07-20 10:07:17.

 

Vollzug des Unionsrechts


A. Formen des Vollzugs

Der Vollzug des supranationalen Unionsrecht bleibt überwiegend den nationalen Behörden der mitgliedsstaaten vorbehalten, weil die EU keinen eigenen Verwaltungsunterbau besitzt.
für das intergouvernementale Unionsrecht kommt aufgrund der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit kein Vollzug, wie dieser hier zu verstehen ist, in Betracht.
Anhand der folgenden Übersicht sollen die verschiedenen Formen des Vollzugs gegenübergestellt werden:

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki