Revision history for Verwaltungsakt
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((1)) Sonderfall: Modifizierende Auflage
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Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies sind genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen. Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind [[VoraussetzungenVA hier]] zu finden.
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((1)) Aufbau:
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:
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((1)) Aufbau:
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden :
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((1)) Bedeutung des Verwaltungsaktes:
((1)) Aufbau:
((1)) Besonderheiten: Nebenbestimmungen
Bespiele für Nebenbestimmungen:
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige
((1)) Sonderfall: modifizierende Auflage
((1)) Aufbau:
((1)) Besonderheiten: Nebenbestimmungen
Bespiele für Nebenbestimmungen:
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige
((1)) Sonderfall: modifizierende Auflage
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** Aufbau :**
** Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
** Sonderfall :** modifizierende Auflage
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** Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
** Aufbau :**
- Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
- Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
- Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
** Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
** Sonderfall :** modifizierende Auflage
** Aufbau :**
- Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
- Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
- Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
** Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
** Sonderfall :** modifizierende Auflage
Deletions:
**((1)) Aufbau :**
((2)) Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
((2)) Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
((2)) Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**((1)) Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
**((1)) Sonderfall :** modifizierende Auflage
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**((1)) Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
**((1)) Aufbau :**
((2)) Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
((2)) Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
((2)) Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**((1)) Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
1) unselbstständige Nebenbestimmungen
**((1)) Sonderfall :** modifizierende Auflage
Deletions:
**Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
**Aufbau :**
- Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörd und den Adressat der Maßnahme
- Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
- Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
1) unselbstständige Nebenbestimmung
**Sonderfall :** modifizierende Auflage
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Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
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CategoryVerwaltungsrechtImStudium
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CategoryVerwaltungsrecht
CategoryVerwaltungsrecht
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Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige<<
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=====Verwaltungsakt {{du przepis="§ 35 VwVfG"}}=====
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**Arten von Verwaltungsakten :**
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Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
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**Sonderfall :** modifizierende Auflage