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Revision history for Verwaltungsakt


Revision [20952]

Last edited on 2013-02-20 18:05:15 by SteffenNicolaus
Additions:
((1)) Sonderfall: Modifizierende Auflage
Deletions:
((1)) Sonderfall: modifizierende Auflage


Revision [17096]

Edited on 2012-11-11 19:22:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies sind genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen. Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind [[VoraussetzungenVA hier]] zu finden.
Deletions:
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.


Revision [14126]

Edited on 2012-02-26 19:25:38 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Aufbau:
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:
Deletions:

((1)) Aufbau:
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden :


Revision [14125]

Edited on 2012-02-26 19:24:00 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Bedeutung des Verwaltungsaktes:
((1)) Aufbau:
((1)) Besonderheiten: Nebenbestimmungen
Bespiele für Nebenbestimmungen:
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige
((1)) Sonderfall: modifizierende Auflage
Deletions:
** Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
** Aufbau :**
** Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
** Sonderfall :** modifizierende Auflage


Revision [12235]

Edited on 2011-10-18 20:44:21 by AnnegretMordhorst
Additions:
** Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
** Aufbau :**
- Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
- Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
- Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
** Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
** Sonderfall :** modifizierende Auflage
Deletions:
**((1)) Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
**((1)) Aufbau :**
((2)) Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
((2)) Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
((2)) Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**((1)) Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
**((1)) Sonderfall :** modifizierende Auflage


Revision [12234]

Edited on 2011-10-18 20:40:34 by AnnegretMordhorst
Additions:

**((1)) Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
**((1)) Aufbau :**
((2)) Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
((2)) Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
((2)) Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**((1)) Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
1) unselbstständige Nebenbestimmungen
**((1)) Sonderfall :** modifizierende Auflage
Deletions:

**Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
**Aufbau :**
- Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörd und den Adressat der Maßnahme
- Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
- Begründung nach {{du przepis="§ 39 VwVfG"}}
**Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
1) unselbstständige Nebenbestimmung
**Sonderfall :** modifizierende Auflage


Revision [9865]

Edited on 2011-04-11 11:18:36 by MichaelWiegandMueller
Additions:
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
Deletions:
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige<<


Revision [9719]

Edited on 2011-03-04 19:24:16 by MichaelWiegandMueller
Additions:
CategoryVerwaltungsrechtImStudium
Deletions:
CategoryVerwaltungsrecht


Revision [9703]

Edited on 2011-03-04 18:24:37 by MichaelWiegandMueller
Additions:
----
CategoryVerwaltungsrecht


Revision [9685]

Edited on 2011-03-01 10:20:37 by AnnegretMordhorst
Additions:
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige<<
Deletions:
Bespiele für Nebenbestimmungen können sein, Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige.


Revision [9684]

Edited on 2011-03-01 10:17:08 by AnnegretMordhorst
Deletions:
**Arten von Verwaltungsakten :**


Revision [9489]

Edited on 2011-02-17 17:44:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
=====Verwaltungsakt {{du przepis="§ 35 VwVfG"}}=====
Deletions:
=====Verwaltungsakt {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}=====


Revision [9488]

Edited on 2011-02-17 17:42:47 by AnnegretMordhorst
Additions:
**Arten von Verwaltungsakten :**


Revision [9487]

Edited on 2011-02-17 17:39:51 by AnnegretMordhorst
Additions:
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in {{du przepis="§ 35 VwVfG "}}geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
Deletions:
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.


Revision [9485]

Edited on 2011-02-17 17:30:45 by AnnegretMordhorst
Additions:
**Sonderfall :** modifizierende Auflage


Revision [9484]

The oldest known version of this page was created on 2011-02-17 17:29:05 by AnnegretMordhorst
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