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Urheberrecht

Teil 8 - Softwarerecht

Unterkapitel
8.1 Computerprogramm-RL
8.2 Deutsches Urheberrecht
8.3 Exkurs: Patenrechtlicher Schutz









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Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/UrhRSoftwarerecht/UrhRSoftwareformen.jpg)

Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.
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