Urheberrecht
Fall 35 - Spielfilm
H, der ausschließlich bestimmte Filme zur Vorführung in Kinos herstellt, schloss mit dem Verlag V 2002 einen Vertrag, in dem ihm die Option auf die Verfilmungsrechte an einem Roman des Autors A gegen entsprechende Vergütung übertragen wurden. Weiterhin wurde in dem Vertrag ausgeführt, dass die Filme dazu bestimmt sein sollen, in Filmtheatern aufgeführt zu werden. H machte von dieser Option Gebrauch und stellte einen Spielfilm in zwei Teilen her. Beide Filmteile kamen Ende 2003 in die Kinos zur Uraufführung. H will nunmehr den Film auch im Fernsehen ausstrahlen lassen. Darf er das? |
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