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Urheberrecht


Fall 16 - Kataloge


K, ein noch junger und sehr unbekannter Maler, beschäftigt sich überwiegend mit Aktmalerei. Durch einen Zufall lernt er den G kennen, der sich ihm als Galerist vorstellt und sich sogleich für eines seiner letzten Werke, eine barbusige Frau auf einem Hocker sitzend, interessiert. Die Parteien werden sich über den Kaufpreis schnell einig. In dem zugrunde liegenden Vertrag überträgt K dem G zudem aufgrund mangelnder Geschäftserfahrung alle Rechte an seinem Bild. Die Freude des K über den Verkauf seines ersten Bildes wird jedoch alsbald getrübt. In einem Katalog zur Erotikmesse in Essen sieht er auf der Titelseite sein Bild. K ist empört und bangt um seinen Ruf. Wie er erfahren muss, ist G nicht nur Galerist, sondern zudem Veranstalter dieser Messe. Er wendet sich daher an G und fordert ihn auf, die Kataloge nicht weiter zu verbreiten und wegen der unerwarteten Verwendung seines Werkes „Schmerzensgeld“ zu zahlen.

Zu Recht?


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