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Urheberrecht


Fall 45 - CD - Brenner



Musikliebhaber B kauft einen neuen CD-Brenner. Bevor er jedoch diesen in Gebrauch nimmt, möchte er wissen, ob die von ihm geplanten Vervielfältigungen urheberrechtlich zulässig sind:

1. Kopie von einer Original-CD, um ein zweites Exemplar ständig im Auto hören zu können, wobei die Original-CD nicht kopiergeschützt ist.

2. Kopie von einer Original-CD, die er von einem Freund geliehen hat. Die Original-CD ist zwar mit einem Kopierschutz ausgestattet. B weiß aber, dass die Software, die er für das Brennen von CDs verwendet, den Kopierschutz überwinden kann.






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