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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 4

X, Y und Z haben zusammen einen Softwarehandel in der Form einer OHG eröffnet, dass sie unter gemeinsamer in das Handelsregister eingetragener Firma betreiben. Daneben bieten sie auch die Erstellung von Software an. A beauftragt bei X die Herstellung einer Abrechnungssoftware für seinen Getränkevertrieb. Dieser sagt im Namen des gemeinsamen Unternehmens die Erstellung zu. Nachdem X die Software im EDV-System des A installiert hat, zahlt dieser den verlangten Werklohn von 1.200 €. Bei der ersten Inbetriebnahme bricht jedoch das gesamte System zusammen. Hierdurch werden unwiederbringliche Betriebsdaten des A, aber auch die Abrechnungssoftware selbst zerstört.

Von wem kann A Rückzahlung des Werklohns und Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe 12.500 € verlangen?







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