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Revision [35177]

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Edited on 2013-10-11 19:21:33 by AnnegretMordhorst
Additions:


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CategoryUR1Faelle


Revision [34970]

Edited on 2013-10-11 18:19:42 by Jorina Lossau
Additions:
Die börsennotierte Z-AG ist seit mehreren Jahren im Bereich der Gebäudereinigung tätig. Ab 1990 nutzt sie die Möglichkeit, durch Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte über rechtlich selbständige Leiharbeitsfirmen in Berlin auch Privathaushalte zu reinigen. Diese Geschäftssparte floriert in den folgenden Jahren derart, dass die Z-AG im Februar 2004 beschließt, diesen Geschäftsteil auszugliedern durch Einbringung des Be-triebsvermögens in eine 100% Tochtergesellschaft in Form einer GmbH. In der Satzung der Z-AG heißt es: „Gegenstand der Gesellschaft ist die Reinigung von Gebäuden sowie sämtlicher im Zusammenhang hiermit stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen errichten und erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.“ Gleichzeitig überlegt der Vorstand, ob sie das gesamte Unternehmen aus steuerlichen Gründen nach Irland verlegen soll. Die Leiharbeitsfirma L, die nach niederländischem Recht als „besloten vennootschap“ (BV) gegründet wurde, aber ihre Geschäfte von Berlin aus betreibt, hat gegen die Z-AG einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 25.000 €.
**1. Der A, der etwa 1,5% der Aktien der Z-AG hält, möchte wissen, ob die Ausgliederung der GmbH ohne seine Beteiligung möglich ist.
2. Der Vorstand der Z-AG lässt ihre Rechtsabteilung prüfen, ob sie die Sitzverlegung anmelden muss.
Deletions:
Die börsennotierte Z-AG ist seit mehreren Jahren im Bereich der Gebäudereinigung tätig. Ab 1990 nutzt sie die Möglichkeit, durch Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte über rechtlich selbständige Leiharbeitsfirmen in Berlin auch Privathaushalte zu reinigen. Diese Geschäftssparte floriert in den folgenden Jahren derart, dass die Z-AG im Februar 2004 beschließt, diesen Geschäftsteil auszugliedern durch Einbringung des Be-triebsvermögens in eine 100% Tochtergesellschaft in Form einer GmbH. In der Satzung der Z-AG heißt es: „Gegenstand der Gesellschaft ist die Reinigung von Gebäuden sowie sämtlicher im Zusammenhang hiermit stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen errichten und erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.“ Gleichzeitig überlegt der Vorstand, ob sie das gesamte Unternehmen aus steuerlichen Gründen nach Irland verlegen soll. Die Leiharbeitsfirma L, die nach niederländischem Recht als „besloten vennootschap“ (BV) gegründet wurde, aber ihre Geschäfte von Ber-lin aus betreibt, hat gegen die Z-AG einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 25.000 €.
**1. Der A, der etwa 1,5% der Aktien der Z-AG hält, möchte wissen, ob die Ausglie-derung der GmbH ohne seine Beteiligung möglich ist.
2. Der Vorstand der Z-AG lässt ihre Rechtsabteilung prüfen, ob sie die Sitzverle-gung anmelden muss.


Revision [34969]

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