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CategoryUR1Faelle


Revision [34946]

Edited on 2013-10-11 16:24:04 by Jorina Lossau
Additions:
Im Jahre 1995 hat A zusammen mit seiner Freundin B und dem C einen Internet-Handel mit Fußball-Fanartikeln eröffnet. Der von ihnen selbst aufgesetzte Gesellschaftsvertrag sieht für den Fall des Versterbens eines von ihnen den „Ausschluss einer Abfindung“ vor. Das Vermögen der Gesellschaft soll allen gleichmäßig zustehen. Nach zunächst verhaltenen Umsätzen startet das Unternehmen im Zuge des Internet-Booms ab 1998 durch. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich A bereits von B getrennt und die F geheiratet, mit der A seit 1999 einen Sohn S hat. Die beiden vereinbaren Gütertrennung. Allerdings hält auch diese Verbindung nur bis Juli 2003. Kurz darauf haben A und C einen gemeinsamen Autounfall, bei dem C noch am Unfallort stirbt, während A erst ein halbes Jahr später seinen Verletzungen erliegt. Beide sterben, ohne Verfügungen von Todes wegen zu hinterlassen; C hat keine gesetzlichen Erben. B setzt nach dem Unfall ge-meinsam mit F das Geschäft der Gesellschaft fort, die zum Zeitpunkt des Todes von A ein Nettovermögen von 1,5 Mio. € hat. Außer seiner Beteiligung an der Gesellschaft hatte A kein wesentliches Vermögen.
2. Besteht die Gesellschaft nach dem Tod von A und C fort? Wer sind die Gesellschafter?
Deletions:
Im Jahre 1995 hat A zusammen mit seiner Freundin B und dem C einen Internet-Handel mit Fußball-Fanartikeln eröffnet. Der von ihnen selbst aufgesetzte Gesellschaftsvertrag sieht für den Fall des Versterbens eines von ihnen den „Ausschluss einer Abfindung“ vor. Das Vermögen der Gesellschaft soll allen gleichmäßig zustehen. Nach zunächst verhaltenen Umsätzen startet das Unternehmen im Zuge des Internet-Booms ab 1998 durch. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich A bereits von B getrennt und die F geheiratet, mit der A seit 1999 einen Sohn S hat. Die beiden vereinbaren Gütertrennung. Allerdings hält auch diese Verbindung nur bis Juli 2003. Kurz darauf haben A und C einen ge-meinsamen Autounfall, bei dem C noch am Unfallort stirbt, während A erst ein halbes Jahr später seinen Verletzungen erliegt. Beide sterben, ohne Verfügungen von Todes wegen zu hinterlassen; C hat keine gesetzlichen Erben. B setzt nach dem Unfall ge-meinsam mit F das Geschäft der Gesellschaft fort, die zum Zeitpunkt des Todes von A ein Nettovermögen von 1,5 Mio. € hat. Außer seiner Beteiligung an der Gesellschaft hatte A kein wesentliches Vermögen.
2. Besteht die Gesellschaft nach dem Tod von A und C fort? Wer sind die Gesell-schafter?


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