ich war hier: FallVerwRTheater » UR1FallHaftungsdurchgriff

Version [34967]

Dies ist eine alte Version von UR1FallHaftungsdurchgriff erstellt von Jorina Lossau am 2013-10-11 18:05:10.

 

Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 19

A, der als Einzelkaufmann einen Kunsthandel führt, schließt sich mit B und C zusammen, um über das Internet international mit Gemälden und Statuen zu handeln. Dabei sollen Kunstwerke angekauft und dann online angeboten werden. Die drei gründen im September 2001 mit notariell beurkundetem Vertrag die K-GmbH mit einem Stammkapital von 40.000 €, vom dem A 80% und B und C jeweils 10% halten sollen. Die Beiträge werden von den Gesellschaftern sofort vollständig erbracht. A und B werden zu Geschäftsführern mit Einzelvertretungsmacht bestellt, benötigen aber für Geschäfte über 50.000 € die Zustimmung des anderen Geschäftsführers. Die Gesellschaft wird schon im Oktober 2001 im Handelsregister eingetragen und kurz darauf bekannt gemacht. Nach dem das Geschäft gut anläuft, erwirbt B mit Zustimmung des A für die M-GmbH im Juli 2002 ein Gemälde im Wert von 1,5 Mio. € zu einem Preis von 750.000 €. Für den Erwerb schöpft B den Kreditrahmen der M-GmbH in Höhe von 620.000 € vollständig aus; einen weitergehenden Kredit will die Hausbank nach Prüfung nicht gewähren. Auf Bitten des B erklärt sich daneben der vermögende C bereit, ein der durch B vertretenen M-GmbH gewährtes, sofort rückzahlbares Darlehen in Höhe von 55.000 € erst nach einem weiteren halben Jahr zurück zu fordern. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 50.000 € für die Dauer eines halben Jahres gibt der D, der sich dafür eine Bürgschaft durch B einräumen lässt. Den restlichen Betrag entnimmt B aus dem Stammkapital. Allerdings findet sich für das Gemälde kein Käufer. Im August 2002 erwirbt A, der in seinem eigenen Kunsthandel finanzielle Schwierigkeiten hat, für die M-GmbH eine Statue im Wert von 5.000 € aus seinem eigenen Bestand für 15.000 €. Die Statue wird nach kurzer Zeit für 12.000 € verkauft. Nachdem die M-GmbH den Bankkredit nicht zurückzahlen kann, wird auf Antrag der H-Bank im Februar 2003 ein Insolvenzverfahren eröffnet. D kann vom nahezu vermögenslosen B Befriedigung aus der Bürgschaft nur in Höhe von 3.000 € erlangen. C erhält sein Darlehen vor der Insolvenz ebenfalls nicht zurückgezahlt.

1. C möchte wissen, ob er von der M-GmbH, A oder B sein Darlehen zurückerhalten kann?

2. D möchte wissen, welchen Betrag er in der Insolvenz der M-GmbH erlangen kann?

3. A möchte wissen, ob er den Kaufpreis von 15.000 € an die GmbH zurückerstatten muss.




Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki