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Wie geht es nach der Weiterleitung des Antrags weiter?


Auf Grundlage des Antrags für studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte/Tutoren wird der „Vertrag für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“ im Personalreferat erstellt.

Anschließend wird er i.d.R. (sofern kein anderer Zustellwunschort angegeben wurde) an das Dekanat der jeweiligen Fakultät übermittelt und liegt dort zur Abholung durch den Tutor bereit.

Nach sorgfältigem Ausfüllen des Antrages durch den Tutor übermittelt dieser ihn zeitnah an das Referat für Personalverwaltung Herr Hauser .


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