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1. Tutorenvertrag



  • Für die Durchführung eines Tutoriums benötigen Sie zuerst einen Arbeitsvertrag, der auf einem „Antrag als wissenschaftliche
Hilfskraft/Tutor“ basiert.


Hinweis: Dieser Antrag kann durch den Lehrenden selbst oder von der wissenschaftlichen Projektmitarbeiterin für Tutorien ausgefüllt werden und somit erfolgen.


  • Klären Sie bitte im Voraus mit Ihrem Lehrenden die Einzelheiten dazu ab. Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine Vorabinformation darüber
erhalten, in welchem Zeitraum das Tutorium gehalten werden soll und wie viele Stunden pro Woche dafür kalkuliert werden können.

  • Bitte schicken Sie den Antrag an das Referat für Personalverwaltung oder an die Wissenschaftliche Koordinatorin für Tutorien.


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