Tutorium Kostenrechnung SS 2013
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Innerbetriebliche Leistungen sind interne Leistungen des Unternehmens, die im …….……………………..…
……………….. eingesetzt werden.
Es gibt zwei Arten von innerbetrieblichen Leistungen, die sich nach ihrem …………………………………………
………………………. unterscheiden lassen:
- Leistungen, die noch ……………………………………………………………………………………………………………..
verbraucht werden. Sie sind nicht aktivierungsfähig und sind sofort zwischen den Kostenstellen zu verrechnen.
- Leistungen, die ……………………………………………………………. genutzt werden, z. B. Maschinen. Sie sind als Kostenträger anzusehen und zu aktivieren.
1. Einseitige Leistungsverrechnung
Bei der einseitigen Leistungsverrechnung wird unterstellt, dass die Leistungen nur in eine Richtung „fließen.“ Die leistenden Kostenstellen erhalten keine Leistungen von den Kostenstellen, denen sie ihre Leistungen erbringen.
a) Kostenartenverfahren
Bei diesem Verfahren werden die leistenden Kostenstellen von ……………………………………… entlastet, die durch innerbetriebliche Leistungen angefallen sind. Die leistungsempfangende Kostenstelle wird in Höhe dieser Einzelkosten ………………………………, aber in Form von …………………………………… Die in der leistenden Kostenstelle anfallenden Gemeinkosten werden nicht auf die leistungsempfangende Kostenstelle verrechnet.
Vorteile: ……………………………………………………………………………………………………………………………………
Nachteile: ……………………………………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………………….….
Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 €, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Damit ergeben sich folgende Daten:
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 |
Entlastung EK Belastung GK | ||||
EK nach IBL GK nach IBL |
b) Kostenstellenausgleichsverfahren
Das Kostenstellenausgleichsverfahren hat mit dem Kostenartenverfahren gemeinsam, dass die ………………………………. der innerbetrieblichen Leistung der empfangenden Kostenstelle als Gemeinkosten verrechnet werden.
Zusätzlich werden beim Kostenstellenausgleichsverfahren aber auch die durch die innerbetriebliche Leistung verursachten ……………………………………… der leistenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle verrechnet.
Wie beim Kostenartenverfahren ist es beim Kostenstellenausgleichsverfahren nur möglich, innerbetriebliche Leistungen zwischen Hauptkostenstellen zu verrechnen.
Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 € an Einzelkosten und 1.500 € an Gemeinkosten, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten und 2.000 € an Gemeinkosten für den Vertriebsbereich geleistet.
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 |
Entlastung EK Entlastung GK Belastung GK | ||||
EK nach IBL GK nach IBL |
c) Kostenträgerverfahren
Bei diesem Verfahren werden die Einzelkosten und Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistung von der leistenden Kostenstelle nicht auf die empfangende Kostenstelle übertragen, sondern auf eine Ausgliederungsstelle.
Beispiel:
Gleiche Daten wie im Beispiel für das Kostenstellenausgleichsverfahren.
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | Ausgliederungsstelle | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 | |
Entlastung EK Entlastung GK Belastung GK | |||||
EK nach IBL GK nach IBL |
2. Gegenseitige Leistungsverrechnung
Bei der gegenseitigen Leistungsverrechnung wird berücksichtigt, dass ein ………………………………………… Leistungsaustausch zwischen Kostenstellen erfolgt.
Verfahren:
- Verrechnungspreis-Verfahren
- Mathematisches Verfahren
a) Verrechnungspreis-Verfahren
Die gegenseitige Leistungsverflechtung ist am einfachsten aufzulösen, indem die innerbetrieblichen Leistungsmengen mit Verrechnungspreisen bewertet werden.
b) Mathematisches Verfahren
Das mathematische Verfahren ist das genaueste Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Dabei bedient man sich folgender Gleichungen:
m1*q1 = Kp1 + l21*q2
m2*q2 = Kp2 + l12*q1
m1 = Leistungseinheiten der Kostenstelle 1
m2 = Leistungseinheiten der Kostenstelle 2
q1 = Kostensatz pro Leistungseinheit der Kostenstelle 1
q2 = Kostensatz pro Leistungseinheit der Kostenstelle 2
Kp1 = Primärkosten der Kostenstelle 1
Kp2 = Primärkosten der Kostenstelle 2
l21 = Leistung der Kostenstelle 2 an Kostenstelle 1
l12 = Leistung der Kostenstelle 1 an Kostenstelle 2
Beispiel:
Es werden die Kostenstellen
- Reparaturwerkstatt (KSt 1) und
- Stromversorgung (KSt 2)
betrachtet. Die Leistung der KSt 1 betrug insgesamt 1.000 Leistungseinheiten, wovon 400 Einheiten an KSt 2 gegeben wurden. Die KSt 2 erstellte 60.000 Leistungseinheiten, von denen 15.000 Leistungseinheiten an die KSt 1 geliefert wurden. Die Kosten vor Verrechnung der Kostenstellen betrugen 20.000 € für KSt 1 und 3.000 € für KSt 2 (=Primärkosten).
Die beiden Kostensätze pro Leistungseinheit sind:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
KSt1 | KSt2 | |
Primärkosten + Sekundärkosten | ||
=Gesamtkosten - Verrechnete Kosten | ||
=Kosten nach Vereinbarung |
…………………………………………………………………………………………
Lösungen
Innerbetriebliche Leistungen sind interne Leistungen des Unternehmens, die im Produktionsprozess eingesetzt werden.
Es gibt zwei Arten von innerbetrieblichen Leistungen, die sich nach ihrem zeitlichen Verbrauch unterscheiden lassen:
- Leistungen, die noch in der Periode ihrer Erstellung verbraucht werden. Sie sind nicht aktivierungsfähig und sind sofort zwischen den Kostenstellen zu verrechnen.
- Leistungen, die über mehrere Perioden genutzt werden, z. B. Maschinen. Sie sind als Kostenträger anzusehen und zu aktivieren.
1. Einseitige Leistungsverrechnung
Bei der einseitigen Leistungsverrechnung wird unterstellt, dass die Leistungen nur in eine Richtung „fließen.“ Die leistenden Kostenstellen erhalten keine Leistungen von den Kostenstellen, denen sie ihre Leistungen erbringen.
a) Kostenartenverfahren
Bei diesem Verfahren werden die leistenden Kostenstellen von Einzelkosten entlastet, die durch innerbetriebliche Leistungen angefallen sind. Die leistungsempfangende Kostenstelle wird in Höhe dieser Einzelkosten belastet aber in Form von Gemeinkosten Die in der leistenden Kostenstelle anfallenden Gemeinkosten werden nicht auf die leistungsempfangende Kostenstelle verrechnet.
Vorteile:
- günstig
Nachteile:
-ungenau, nur anwendbar wenn Leistungen in Hauptkostenstellen erzeugt werden
Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 €, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Damit ergeben sich folgende Daten:
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 |
Entlastung EK Belastung GK | ||||
EK nach IBL GK nach IBL |
b) Kostenstellenausgleichsverfahren
Das Kostenstellenausgleichsverfahren hat mit dem Kostenartenverfahren gemeinsam, dass die Einzelkosten der innerbetrieblichen Leistung der empfangenden Kostenstelle als Gemeinkosten verrechnet werden.
Zusätzlich werden beim Kostenstellenausgleichsverfahren aber auch die durch die innerbetriebliche Leistung verursachten Gemeinkosten der leistenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle verrechnet.
Wie beim Kostenartenverfahren ist es beim Kostenstellenausgleichsverfahren nur möglich, innerbetriebliche Leistungen zwischen Hauptkostenstellen zu verrechnen.
Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 € an Einzelkosten und 1.500 € an Gemeinkosten, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten und 2.000 € an Gemeinkosten für den Vertriebsbereich geleistet.
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 |
Entlastung EK Entlastung GK Belastung GK | ||||
EK nach IBL GK nach IBL |
c) Kostenträgerverfahren
Bei diesem Verfahren werden die Einzelkosten und Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistung von der leistenden Kostenstelle nicht auf die empfangende Kostenstelle übertragen, sondern auf eine Ausgliederungsstelle.
Beispiel:
Gleiche Daten wie im Beispiel für das Kostenstellenausgleichsverfahren.
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | Ausgliederungsstelle | |
Einzelkosten Gemeinkosten | 50.000 22.000 | 35.000 33.000 | 20.000 | 18.000 | |
Entlastung EK Entlastung GK Belastung GK | |||||
EK nach IBL GK nach IBL |
2. Gegenseitige Leistungsverrechnung
Bei der gegenseitigen Leistungsverrechnung wird berücksichtigt, dass ein wechselseitiger Leistungsaustausch zwischen Kostenstellen erfolgt.
Verfahren:
- Verrechnungspreis-Verfahren
- Mathematisches Verfahren
a) Verrechnungspreis-Verfahren
Die gegenseitige Leistungsverflechtung ist am einfachsten aufzulösen, indem die innerbetrieblichen Leistungsmengen mit Verrechnungspreisen bewertet werden.
b) Mathematisches Verfahren
Das mathematische Verfahren ist das genaueste Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Dabei bedient man sich folgender Gleichungen:
m1*q1 = Kp1 + l21*q2
m2*q2 = Kp2 + l12*q1
m1 = Leistungseinheiten der Kostenstelle 1
m2 = Leistungseinheiten der Kostenstelle 2
q1 = Kostensatz pro Leistungseinheit der Kostenstelle 1
q2 = Kostensatz pro Leistungseinheit der Kostenstelle 2
Kp1 = Primärkosten der Kostenstelle 1
Kp2 = Primärkosten der Kostenstelle 2
l21 = Leistung der Kostenstelle 2 an Kostenstelle 1
l12 = Leistung der Kostenstelle 1 an Kostenstelle 2
Beispiel:
Es werden die Kostenstellen
- Reparaturwerkstatt (KSt 1) und
- Stromversorgung (KSt 2)
betrachtet. Die Leistung der KSt 1 betrug insgesamt 1.000 Leistungseinheiten, wovon 400 Einheiten an KSt 2 gegeben wurden. Die KSt 2 erstellte 60.000 Leistungseinheiten, von denen 15.000 Leistungseinheiten an die KSt 1 geliefert wurden. Die Kosten vor Verrechnung der Kostenstellen betrugen 20.000 € für KSt 1 und 3.000 € für KSt 2 (=Primärkosten).
Die beiden Kostensätze pro Leistungseinheit sind:
I 1.000q1 = 20.000 + 15.000q2
II 60.000q2 = 3.000 + 400q1
I*4 4.000q1 = 80.000 + 60.000q2
II‘ -400q1 = 3.000 – 60.000q2
3.600q1 = 83.000
q1 = 23,06 €/Einheit
60.000q2 = 3.000 + 400q1
q1 einsetzen: 60.000q2 = 3.000 + 400 * 23,06
q2 = 0,204 €/Einheit
Vorgehen:
II nach q1 umstellen und I mit 4 multiplizieren, sodass q2 sich gegenseitig aufhebt
Differenz aus I‘ und II‘ bilden
nach q1 auflösen
KSt1 | KSt2 | |
Primärkosten + Sekundärkosten | 20.000 3.060 * | 3.000 9.224 |
=Gesamtkosten - Verrechnete Kosten | 23.060 9.224 | 12.224 3.060 |
=Kosten nach Vereinbarung | 13.836 | 9.164 |
* 3.060 = 0,204 * 15.000
9.224 = 23,06 * 400
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