Das Waffengesetz in Südkorea
Das Waffengesetz in Südkorea, genauer gesagt das Gesetz zur Kontrolle von Feuerwaffen, Messern, Schwertern, Sprengstoff etc. (GKFMSS), ist sehr strikt. Jagd- und Sportwaffenlizenzen können gem. § 10 GKFMSS ausgestellt werden, jedoch müssen die Waffen für diese Zwecke bei der örtlichen Polizeistation verwahrt werden. Auch Luftwaffen müssen bei der örtlichen Polizeistation verwahrt werden. Demnach gibt es also keine legale Möglichkeit, Waffen (oder Luftwaffen) bei sich zu Hause aufzubewahren. Derartige Lizenzen werden gem. § 13 GKFMSS grundsätzlich nicht an Personen ausgestellt, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind. Dies gilt auch für Personen, die wegen Drogensucht oder für eine Straftat bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Jäger müssen ihre Waffen nur außerhalb der Jagdsaison an die Polizeistation abgeben. Jedoch werden in Südkorea nur sehr wenige Jagdlizenzen ausgestellt. Die Lizenzen können gem. § 30 GKFMSS jederzeit wieder entzogen werden, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die Eignung der Person nicht mehr vorhanden ist.
Auch Bögen, Armbrüste, Messer (Klinge 15 cm oder länger), Pfeffersprays, Elektroschocker etc. zählen unter dem Waffengesetz in Südkorea ebenfalls als Waffen gem. § 1 GKFMSS. Diese dürfen jedoch auch zu Hause privat verwahrt werden. Elektroschockpistolen (Taser) hingegen sind komplett verboten.
Wird gegen diese waffenrechtlichen Bestimmungen bzw. gegen das Waffengesetz verstoßen, kann eine Geldstrafe von bis zu ca. 20.000.000 Won oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Sogar Spielzeugpistolen sind verboten, soweit sie keine orange Kennzeichnung haben, die die Pistole eindeutig und leicht erkennbar als Spielzeug ausweisen.
Die Besitz-Rate von Waffen und Todesrate durch Waffen in Südkorea ist eine der geringsten weltweit. Außerhalb des für jeden männlichen koreanischen Staatsbürger verpflichtenden Militärservice ist eine Waffenkultur aufgrund des strikten Waffenrechts so gut wie nicht vorhanden.
Auch die Waffenindustrie, also die Waffenhersteller werden starken Kontrollen unterzogen und unterliegen dem strengen Waffengesetz gem. § 4 ff GKFMSS. Dies gilt gem. § 9 GKFMSS auch für den Import und Export von Waffen. Die Hersteller und Verkäufer von Waffen aller Art werden z.B. kontinuierlich Sicherheitskontrollen unterzogen gem. § 41 GKFMSS.
© Christoph Bieramperl (2017)