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Der Treuhänder im koreanischen Insolvenzrecht



A. Qualifikation


Das Gesetz schreibt keine besonderen Qualifikationen vor, die der Treuhänder aufweisen muss. Zu Treuhändern werden jedoch von den Richtern nur die Personen ernannt, die für geeignet erachtet werden, die also z.B. ein betriebswirtschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und im Bereich der Insolvenzverwaltung etc. Kenntnisse vorweisen können.


B. Berufung


Der Treuhänder wird bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gericht ernannt, nachdem der Verwaltungsausschuss gehört wurde. Normalerweise ernennt das Gericht nur einen Treuhänder. In besonders komplizierten Fällen können jedoch auch mehrere Treuhänder ernannt werden (dies ist jedoch nur selten der Fall).


C. Berechtigungen und Pflichten


Der Treuhänder hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse. Er hat die Pflicht, alle Vermögensgegenstände zu sammeln, sie der Insolvenzmasse zuzuführen und bis zum Verkauf zu schützen. Werden Zahlungen an den Treuhänder geleistet, so ist dieser dazu verpflichtet, dieses Geld umgehend an die Gläubiger zu verteilen (jedoch können hier zur Erleichterung auch andere Regelungen getroffen werden, z.B. dass die Zahlungen gesammelt und monatlich verteilt werden). Dabei hat der Treuhänder seine Pflichten stets mit der Sorgfalt eines guten Managers zu erfüllen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, so ist er für die Folgen (z.B. eingetretenen Schaden) verantwortlich und macht sich unter Umständen strafbar. Er kann klagen und verklagt werden. Der Treuhänder kann einige Handlungen des Schuldners rückgängig machen. Diese Handlungen beinhalten unter anderem Handlungen, die Gläubiger benachteiligen, Vermögen beiseiteschaffen oder wichtige Dokumente verschwinden lassen. Dies dient zur Erhaltung und Vergrößerung der Insolvenzmasse, um später bei der Verteilung an die Gläubiger eine möglichst hohe Deckungsquote erreichen zu können.


D. Stellung im Zivilprozess


Der Treuhänder ist eine wichtige Partei im Verfahren (sowohl im Sanierungsverfahren wie auch im Liquidationsverfahren). Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das komplette Vermögen und alle Vermögensgegenstände (die pfändbar sind) des Schuldners ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


© Christoph Bieramperl (2016)


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