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Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Joint Ventures in Südkorea




Bei einem Joint Venture gründen voneinander unabhängige Unternehmen gemeinsam ein Tochterunternehmen, das gemeinsam geführt wird. Beide Unternehmen beteiligen sich dabei am Joint Venture mit Kapital, somit kann das notwendige Kapital schneller erbracht werden und das finanzielle Risiko, das mit dem Tochterunternehmen einhergeht, kann auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden. Dabei nehmen alle beteiligten Unternehmen gemeinsam die Führungsfunktionen wahr. Ein Joint Venture kann von zwei oder mehr voneinander unabhängigen Unternehmen gegründet werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Equity Joint Venture und dem Contractual Joint Venture. Während das Equity Joint Venture auf gemeinsame Kapitalbeteiligung und eine gemeinsame Gründung eines Tochterunternehmens abzielt, besteht beim Contractual Joint Venture lediglich eine Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmen. Die großen Vorteile eines Joint Ventures liegen vor allem in der Aufteilung des unternehmerischen Risikos und der Nutzung von Marktkenntnissen mehrerer Unternehmen. Daraus resultieren teils erhebliche Synergieeffekte und somit Wettbewerbsvorteile. Joint Ventures sind in ihrer Lebenszeit häufig begrenzt. Eine Ursache hierfür ist, dass ein Joint Venture zur Realisierung eines gemeinsamen Ziels gegründet wird. Ist das Ziel erreicht, wird das Joint Venture aufgelöst. Zum anderen sind Joint Ventures als instabil einzustufen, da mit einem Joint Venture auch viele Nachteile wie Know-How-Abfluss, zu hoher Koordinationsaufwand und Streitigkeiten zwischen den beteiligten Unternehmen verbunden ist.


Da nur wenige Unternehmen, Rechtsanwälte etc. den südkoreanischen Markt sowie die Gesetze Südkoreas kennen, macht es für deutsche Unternehmen, die in den südkoreanischen Markt eintreten wollen, durchaus Sinn, ein Joint Venture zu gründen. Ratsam ist hier vor allem ein Joint Venture mit einem Unternehmen, das bereits Kenntnisse über Südkorea mitbringt und dort eventuell auch schon Erfahrungen gemacht hat. Noch besser ist ein Joint Venture direkt mit einem südkoreanischen Unternehmen. Somit kann der Markt schneller betreten werden, das Unternehmen kann sich schneller im südkoreanischen Markt etablieren und es kann das Know-How der anderen Unternehmen genutzt werden. Selbst wenn das Projekt scheitert (z.B. durch zu große interkulturelle Differenzen), bringt das Joint Venture durch die Risikoteilung einen Vorteil mit sich. Es gibt jedoch auch südkoreanische Unternehmen, die nur deshalb ein Joint Venture mit deutschen Unternehmen gründen wollen, um das Know-How (eventuell auch Schutzrechte) der deutschen Unternehmen abzugreifen.


Das südkoreanische Recht kennt keine Vorschriften, die das Joint Venture direkt regeln. Vielmehr ist hier das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht zu beachten, z.B. muss bei der Rechtsformwahl das Handelsgesetzbuch (Commercial Act) herangezogen werden. Da die Zusammenarbeit im Rahmen des Joint Ventures beinahe ausschließlich vertraglich zwischen den beteiligten Unternehmen geregelt wird, ist hier auch das südkoreanische Vertragsrecht zu beachten, da andernfalls Vertragsklauseln nichtig sein könnten.




© Christoph Bieramperl (2016)
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